Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 14.03.2025 Mühlenkamp 1-65 zwischen Körnerstraße und Semperstraße
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich
"Tempo 30" (Lärmschutz) an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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