21-4238

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 14.02.2023 Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen Nedderfeld 80

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
27.03.2023
20.02.2023
Ö 6.4.7
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

Anordnung
Skizze