Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 13.12.2025 Dorotheenstraße 102
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h.an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg