22-1762

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 13.12.2025 Dorotheenstraße 102

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h.an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

- Anordnung

- VZ-Plan

Lokalisation Beta

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