Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 13.12.2024: Harzensweg 2 - 6
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich dieErsatzlose Wegordnung des zeitlich begrenzten Haltverbots an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.