Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 13.12.2024: Harzensweg 2 - 6
Letzte Beratung: 13.01.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.6
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich dieErsatzlose Wegordnung des zeitlich begrenzten Haltverbots an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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