Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 13.11.2023 Neuregelung des ruhenden Verkehrs Tangstedter Landstraße / Stockflethweg
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz