21-4884

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 13.11.2023 Neuregelung des ruhenden Verkehrs Tangstedter Landstraße / Stockflethweg

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
20.11.2023
Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

Anordnung und Skizze