21-4562

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 13.06.2023 Anbringen der fehlenden Beschilderungen VZ 315-66-StVO Hans-Henny-Jahnn-Weg 69

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.08.2023
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Anbringen der fehlenden Beschilderungen VZ 315-66-StVO an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

 

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