Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 13.06.2023 Anbringen der fehlenden Beschilderungen VZ 315-66-StVO Hans-Henny-Jahnn-Weg 69
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Anbringen der fehlenden Beschilderungen VZ 315-66-StVO an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz