Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 13.06.2023 Anbringen der fehlenden Beschilderungen VZ 315-66-StVO Hans-Henny-Jahnn-Weg 69
Letzte Beratung: 28.08.2023 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 10.4
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Anbringen der fehlenden Beschilderungen VZ 315-66-StVO an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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