Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 12.10.2023 hier: Ratsmühlendamm 67-69 - Aufbau eines Gefahrenschildes mit dem Hinweis auf fahrbahnüberquerende Kinder und dem Zusatzzeichen "Schule"
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich den Aufbau eines Gefahrenschildes mit dem Hinweis auf fahrbahnüberquerende Kinder und dem Zusatzzeichen „Schule“ an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz