21-4813

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 12.10.2023 hier: Ratsmühlendamm 67-69 - Aufbau eines Gefahrenschildes mit dem Hinweis auf fahrbahnüberquerende Kinder und dem Zusatzzeichen "Schule"

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
06.11.2023
Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich den Aufbau eines Gefahrenschildes mit dem Hinweis auf fahrbahnüberquerende Kinder und dem Zusatzzeichen Schule“ an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

Anordnung und Übersichtskarte