22-1921

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 12.02.2026: Mildestieg gegenüber 2-10

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVOr den o.g.Bereichabsolutes Haltverbot "freitags 12h-16h"an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

- Anordnung

- VZ-Plan

Lokalisation Beta

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