Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 12.02.2026: Mildestieg gegenüber 2-10
Letzte Beratung: 16.03.2026 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.6
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich absolutes Haltverbot "freitags 12h-16h" an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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