22-1921

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 12.02.2026: Mildestieg gegenüber 2-10

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 16.03.2026 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.6

Sachverhalt

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich absolutes Haltverbot "freitags 12h-16h" an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

- Anordnung

- VZ-Plan

Lokalisation Beta
Mildestieg
Stadtteile

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Themen Beta

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