Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 12.02.2026: Mildestieg gegenüber 2-10
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVOfür den o.g.Bereichabsolutes Haltverbot "freitags 12h-16h"an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
- Anordnung
- VZ-Plan
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