Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 12.02.2026 Heidberg 39-41
Letzte Beratung: 23.02.2026 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.5
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderungvon Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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