22-1913

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 12.02.2026 Heidberg 39-41

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 23.02.2026 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.5

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderungvon Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

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Anhänge

- Anordnung

- VZ-Plan

Lokalisation Beta

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