22-1738

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 11.12.2025: Desenißstraße / Heitmannstraße

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g.Bereich das Versetzen und die Neuaufstellung zweier VZ 274.1an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

- Anordnung

- VZ-Plan

Lokalisation Beta
Desenißstraße Heitmannstraße

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