22-0588

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 11.12.2024: Habichtstraße/ Dieselstraße

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 13.01.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.9

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich dieAufstellung

eines VZTrägers mit dem VZ 239 StVO+ ZZ 1022-10 StVO+ ZZ 1000-31 StVO und Anbringen

eines VZ 1000-32 StVO an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

- Anordnung

- VZ-Plan

Lokalisation Beta
Habichtstraße Dieselstraße

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Themen Beta

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