22-0588

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 11.12.2024: Habichtstraße/ Dieselstraße

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 13.01.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.9

Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich dieAufstellung

eines VZTrägers mit dem VZ 239 StVO+ ZZ 1022-10 StVO+ ZZ 1000-31 StVO und Anbringen

eines VZ 1000-32 StVO an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

 

-          Anordnung

-          VZ-Plan

 

                                                                            

Lokalisation Beta

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