Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 11.12.2024: Habichtstraße/ Dieselstraße
Letzte Beratung: 13.01.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.9
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich dieAufstellung
eines VZTrägers mit dem VZ 239 StVO+ ZZ 1022-10 StVO+ ZZ 1000-31 StVO und Anbringen
eines VZ 1000-32 StVO an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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