21-5219

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 11.10.2023: Knoten Habichtstraße/Bramfelder Straße - Anpassung Verkehrsführung Umleitungsverkehre U5

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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11.03.2024
Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde VD 52 ordnet im Benehmen mit dem LSBG gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Anpassung der Verkehrsführung für Umleitungsverkehre der U5-Baustelle an. Es handelt sich um Maßnahmen im Zuge der U5. Der Knotenpunkt liegt auf der Umleitungsstrecke und wurde entsprechend ertüchtig. Temporäre, da bauzeitliche Anordnungen, werden grundsätzlich nicht in die Ausschüsse gegeben. Gleichwohl können die Verkehrslenkungen zur U5 recht präsent und langanhaltend sein, daher wird hiermit ausnahmeweise davon abgewichen.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben (Anordnung der VD52 und der dazugehörige Lageplan).

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

-          Anordnung vom 11.10.2023

-          VZ-Plan