22-1919

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 11.02.2026: Diesterwegstraße / Fuhlsbüttler Straße

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 16.03.2026 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.4

Sachverhalt

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich

das Versetzen des VZ 209-10 an

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

- Anordnung

- VZ-Plan

Lokalisation Beta
Fuhlsbüttler Straße Diesterwegstraße

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.