22-1919

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 11.02.2026: Diesterwegstraße / Fuhlsbüttler Straße

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVOr den o.g.Bereich

dasVersetzen des VZ 209-10 an

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

- Anordnung

- VZ-Plan

Lokalisation Beta
Fuhlsbüttler Str.

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