21-4841

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 10.10.2023: Willistraße 11

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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13.11.2023
Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Aufhebung der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung vom 01.07.2019 mit Az.: 033/8V/429445/2019 und

Wegordnung der Beschilderung von Parkplätzen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

 

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

-          Anordnung