Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 10.10.2023: Willistraße 11
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Aufhebung der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung vom 01.07.2019 mit Az.: 033/8V/429445/2019 und
Wegordnung der Beschilderung von Parkplätzen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz