Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 10.08.2023 Bushaltestellenmarkierung und -beschilderung Hellbrookstraße 22
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Bushaltestellenmarkierung und -beschilderung an
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz