21-4659

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 10.08.2023 Bushaltestellenmarkierung und -beschilderung Hellbrookstraße 22

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.08.2023
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich die

Bushaltestellenmarkierung und -beschilderung an

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge