22-2677

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 09.09.2026: Sierichstraße von Sierichstraße 148 bis Kreuzung Hudtwalckerstraße für beide Fahrtrichtungen, hier: Einrichtung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Einrichtung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

Anordnung mit Skizze

Lokalisation Beta
Sierichstraße Hudtwalckerstraße
Stadtteile

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Themen Beta

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