Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 09.09.2026: Sierichstraße von Sierichstraße 148 bis Kreuzung Hudtwalckerstraße für beide Fahrtrichtungen, hier: Einrichtung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Einrichtung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
Anordnung mit Skizze
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