Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 09.07.2024: Am Langenzug (uferseitig)
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Anordnung der Verkehrszeichen 315-66 (ggü. Einmündung Marienterrasse), 315-68 (Am Langenzug ggü 6) und315-67 (Am Langenzug ggü. 3) an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz