Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 08.12.2025 Lorenzgasse 6
Letzte Beratung: 19.01.2026 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.4.5
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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