22-1764

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 08.12.2025 Lorenzgasse 6

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 19.01.2026 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.4.5

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

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Anhänge

- Anordnung

- VZ-Plan

Lokalisation Beta

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