Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 08.12.2025: Knoten 2369, Bramfelder Straße / Steilshooper Straße
Das VD5 als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Montage des Zusatzschildes Radfahrer kreuzt (ZZ 1000-32) am Mast von K3 über dem
VZ 205an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
- Anordnung
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