Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 08.12.2022 Beschilderung von Parkplätzen zur Bevorrechtigung elektr. betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen Maurienstraße / Ecke Flachsland 23
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung von Parkplätzen zur Bevorrechtigung elektr. betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz