Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 08.09.2023 - Beschilderung für Bewohnerparkgebiet "Feenteich"
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung des Bewohnerparkgebiets an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz