22-1035

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 08.05.2025: Heilwigstraße 122

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 02.06.2025 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 7.2.3

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

Anordnung, Skizze

Lokalisation Beta
Heilwigstraße

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.