22-0963

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 08.04.2025: Fuhlsbüttler Straße 438

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung vonParkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen und die Anpassung der vorhandenen Beschilderung an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

- Anordnung

- VZ-Plan

- Schilderkombination

Lokalisation Beta
Fuhlsbüttler Str.

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