22-0963

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 08.04.2025: Fuhlsbüttler Straße 438

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 12.05.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.1

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung vonParkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen und die Anpassung der vorhandenen Beschilderung an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

- Anordnung

- VZ-Plan

- Schilderkombination

Lokalisation Beta
Fuhlsbüttler Str.

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