22-1788

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 08.01.2026: Hans-Henny-Jahnn-Weg 1

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g.Bereich

die Neuanordnung eines VZ 286-20 StVO mit Zusatzzeichenan.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

- Anordnung

- VZ-Plan

Lokalisation Beta
Hans-Henny-Jahnn-Weg

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