Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 08.01.2026: Hans-Henny-Jahnn-Weg 1
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g.Bereich
die Neuanordnung eines VZ 286-20 StVO mit Zusatzzeichenan.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
- Anordnung
- VZ-Plan
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