Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 07.12.2023: Poßmoorweg 38
Letzte Beratung: 07.04.2025 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.1.3
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrischbetriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
Anordnung inkl. Skizze
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