21-4946

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 07.11.2023: Fuhlsbüttler Straße zwischen Barmbeker Ringbrücke (Alte Wöhr) und Hellbrookstraße

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.01.2024
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Zeit von 22:00 06:00 Uhr (Nachtzeit) zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

-          Anordnung 

-          VZ Plan