Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 07.11.2023: Fuhlsbüttler Straße zwischen Barmbeker Ringbrücke (Alte Wöhr) und Hellbrookstraße
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Zeit von 22:00 – 06:00 Uhr (Nachtzeit) zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz