21-4296

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 07.03.2023 Anbringen eines absoluten Halteverbotes für den Sicherheitsbereich des russischen Generalkonsulats Herbert-Weichmann-Straße 56-62 ggü

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
20.03.2023
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Anbringen eines absoluten Halteverbotes für den Sicherheitsbereich des russischen Generalkonsulats an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

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