21-4296

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 07.03.2023 Anbringen eines absoluten Halteverbotes für den Sicherheitsbereich des russischen Generalkonsulats Herbert-Weichmann-Straße 56-62 ggü

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 20.03.2023 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 6.16

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Anbringen eines absoluten Halteverbotes für den Sicherheitsbereich des russischen Generalkonsulats an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.