Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 07.03.2023 Anbringen eines absoluten Halteverbotes für den Sicherheitsbereich des russischen Generalkonsulats Herbert-Weichmann-Straße 56-62 ggü
Letzte Beratung: 20.03.2023 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 6.16
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Anbringen eines absoluten Halteverbotes für den Sicherheitsbereich des russischen Generalkonsulats an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Anordnung
Skizze
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.