22-1581

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 06.11.2025 Schwalbenstraße 57

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 24.11.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.4

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich die Beschilderung vonParkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.