22-1583

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 06.11.2025 Birkenau 1

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 24.11.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.6

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich das Anbringen eines zusätzlichen VZ 1000-32an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta

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