22-1473

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 06.10.2025: Fuhlsbüttler Straße (Nebenfahrbahn) Ecke Langenfort

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 13.10.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.7

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich den Abbau von Verkehrszeichen an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

- Anordnung

- VZ-Plan

Lokalisation Beta
Fuhlsbüttler Str.

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