Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 05.11.2025 Ifflandstraße Ecke Sechslingspforte
Letzte Beratung: 24.11.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.7
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich Verkehrszeichen zur Verdeutlichung des Zweirichtungsradweges an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Anlage/n
- Anordnung
- Plan Ifflandstraße Zweirichtungsradweg
- Plan Ifflandstraße Sechslingspforte
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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