22-1918

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 05.02.2026: Armgartstraße ggü 8 / Einmündung Mundsburger Damm

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 16.03.2026 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.3

Sachverhalt

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die fehlende Ausschilderung der Einbahnstraße mit zugelassenen Radverkehr in Gegenrichtung ist zu ergänzen an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

- Anordnung

- VZ-Plan

Lokalisation Beta
Mundsburger Damm Armgartstraße

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Themen Beta

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