Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 05.02.2026: Armgartstraße ggü 8 / Einmündung Mundsburger Damm
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVOfür den o.g.Bereichdiefehlende Ausschilderung der Einbahnstraße mit zugelassenen Radverkehr in Gegenrichtung ist zu ergänzen an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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