22-1918

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 05.02.2026: Armgartstraße ggü 8 / Einmündung Mundsburger Damm

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVOr den o.g.Bereichdiefehlende Ausschilderung der Einbahnstraße mit zugelassenen Radverkehr in Gegenrichtung ist zu ergänzen an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

- Anordnung

- VZ-Plan

Lokalisation Beta
Armgartstraße

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