Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 03.08.2022 Anbringen eines zusätzlichen Verkehrszeichens für das Bewohnerparkgebiet (linker Fahrbahnrand) und Versetzen des vorhandenen Verkehrszeichens (Richtung Brücke)
Bewohnerparkgebiet N 101 – Flughafenstraße / Langenhorner Chaussee (Fahrtrichtung Moorreye)
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Anbringen eines zusätzlichen Verkehrszeichens für das Bewohnerparkgebiet (linker Fahrbahnrand) und Versetzen des vorhandenen Verkehrszeichens (Richtung Brücke) an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz