21-3665

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 03.08.2022 Anbringen eines zusätzlichen Verkehrszeichens für das Bewohnerparkgebiet (linker Fahrbahnrand) und Versetzen des vorhandenen Verkehrszeichens (Richtung Brücke)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
22.08.2022
Sachverhalt

 

Bewohnerparkgebiet N 101 – Flughafenstraße / Langenhorner Chaussee (Fahrtrichtung Moorreye)

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Anbringen eines zusätzlichen Verkehrszeichens für das Bewohnerparkgebiet (linker Fahrbahnrand) und Versetzen des vorhandenen Verkehrszeichens (Richtung Brücke) an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

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