21-4241

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 03.02.2023 Einrichtung eines Sonderparkstandes für schwerbehinderte Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde Ludolfstraße 54

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 27.03.2023 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.1.8

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Einrichtung eines Sonderparkstandes für schwerbehinderte Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta

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