21-4241

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 03.02.2023 Einrichtung eines Sonderparkstandes für schwerbehinderte Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde Ludolfstraße 54

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 27.03.2023 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.1.8

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Einrichtung eines Sonderparkstandes für schwerbehinderte Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

Anordnung
Skizze           

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.