Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 03.01.2024: Dehnhaide 119-137
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Verdeutlichung der Spurführung an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz