22-2089

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 02.11.2025: Jahnring 10-11

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 20.04.2026 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.1.2

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Anhänge

- Anordnung

- Skizze

Lokalisation Beta

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