Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 02.10.2023: Maurienbrücke; Flachsland Ecke Maurienstraße
Letzte Beratung: 04.12.2023 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 6.1.1
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Neuordnung des ruhenden Verkehrs nach Brückenneubau an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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