21-4646

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 02.08.2023 Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; nachts Tempo 30 Wartenau zw. Wandsbeker Chaussee u. Eilenau

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.08.2023
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; nachts Tempo 30 an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

 

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