Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 02.08.2023 Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; nachts Tempo 30 Wartenau zw. Wandsbeker Chaussee u. Eilenau
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; nachts Tempo 30 an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz