Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 02.07.2024: Fritz-Neubers-Weg 1-3 zwischen Hardorffsweg und Hellbrookstraße
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Wegordnung der Verkehrszeichen 315-67 (Ecke Hellbrookstr.) und 315-68 (Ecke Hardorffsweg) inkl. der Pfosten an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz