21-3551

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 02.06.2022 Verlängerung eines bestehenden Parkverbotes durch Aufbringung einer Grenzmarkierung Zeichen 299 - Umsetzung der Maßnahme Geibelstraße / Semperstraße

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
13.06.2022
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die

Verlängerung eines bestehenden Parkverbotes durch Aufbringung einer Grenzmarkierung Zeichen 299 an.

 

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

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