Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 02.06.2022 Verlängerung eines bestehenden Parkverbotes durch Aufbringung einer Grenzmarkierung Zeichen 299 - Umsetzung der Maßnahme Geibelstraße / Semperstraße
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Verlängerung eines bestehenden Parkverbotes durch Aufbringung einer Grenzmarkierung Zeichen 299 an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Anordnung
Verkehrszeichenplan