Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 01.12.2025 Hebebrandstraße / Tessenowweg
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Aufstellung von VZ 237 (Radweg) inkl. VZ-Träger an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg