Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 01.09.2022 wegweisende Beschilderung Parkhaus CIM Falkenried - Parkhaus CIM Falkenried
Letzte Beratung: 26.09.2022 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.4.1
Die Verkehrsdirektion (VD 51) als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die wegweisende Beschilderung zum Parkhaus CIM Falkenried an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Schreiben der Polizei
Anlage 1
Anlage rechtliche Hinweise
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