21-3754

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 01.09.2022 wegweisende Beschilderung Parkhaus CIM Falkenried - Parkhaus CIM Falkenried

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
26.09.2022
Sachverhalt

Die Verkehrsdirektion (VD 51) als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die wegweisende Beschilderung zum Parkhaus CIM Falkenried an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

Schreiben der Polizei 

Anlage 1

Anlage rechtliche Hinweise