Straßenverkehrsbehördliche Anordnung für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude - Braamkamp zw. Alsterdorfer Straße u. Jahnring
Die VD51 als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für die Straße Braamkamp zwischen Alsterdorfer Straße und Jahnring
folgendes an:
Verlängerung des Pilotversuchs bis zum 31.12.2022
Im Einvernehmen mit der Behörde für Inneres und Sport (BIS)/A 3 sowie der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) und der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) wird im oben genannten Abschnitt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr auf 30 km/h abgesenkt.
Durchzuführende Maßnahmen:
Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:
Aufstellung von Verkehrszeichen gem. Lageplan.
Keine Veränderung erforderlich.
Die vorhandene Beschilderung ist unverändert zu belassen!
Begründung:
Anlass dieser Maßnahme ist die Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie, die in Hamburg über ein zweiphasiges Vorgehen erfolgt. Zunächst wurde ein strategischer Lärmaktionsplan erstellt, der alle grenz- und bezirksübergreifenden Lärmquellen berücksichtigt und grundsätzliche Empfehlungen zur Reduzierung der Lärmbelastungen in Hamburg gibt. Aufbauend auf diese strategische Planung erfolgt nun in der zweiten Phase eine lokale Betrachtung. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der durch den Kfz-Verkehr erzeugten Lärmbelastung und der Möglichkeit, durch eine Geschwindigkeitsreduzierung in der Nacht eine Verringerung der Belastung zu erreichen. Basierend auf den gemäß Lärmaktionsplan festgestellten 40 am stärksten durch Verkehrslärm betroffenen Straßen Hamburgs wurde die Straße Braamkamp als weitere Pilotstrecken ausgewählt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz