21-2468

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude - Braamkamp zw. Alsterdorfer Straße u. Jahnring

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 21.06.2021 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 7.1

Sachverhalt

Die VD51 als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für die Straße Braamkamp zwischen Alsterdorfer Straße und Jahnring

folgendes an:

Verlängerung des Pilotversuchs bis zum 31.12.2022

Im Einvernehmen mit der Behörde für Inneres und Sport (BIS)/A 3 sowie der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) und der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) wird im oben genannten Abschnitt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr auf 30 km/h abgesenkt.

Durchzuführende Maßnahmen:

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

Aufstellung von Verkehrszeichen gem. Lageplan.

Keine Veränderung erforderlich.

Die vorhandene Beschilderung ist unverändert zu belassen!

Begründung:

Anlass dieser Maßnahme ist die Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie, die in Hamburg über ein zweiphasiges Vorgehen erfolgt. Zunächst wurde ein strategischer Lärmaktionsplan erstellt, der alle grenz- und bezirksübergreifenden Lärmquellen berücksichtigt und grundsätzliche Empfehlungen zur Reduzierung der Lärmbelastungen in Hamburg gibt. Aufbauend auf diese strategische Planung erfolgt nun in der zweiten Phase eine lokale Betrachtung. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der durch den Kfz-Verkehr erzeugten Lärmbelastung und der Möglichkeit, durch eine Geschwindigkeitsreduzierung in der Nacht eine Verringerung der Belastung zu erreichen. Basierend auf den gemäß Lärmaktionsplan festgestellten 40 am stärksten durch Verkehrslärm betroffenen Straßen Hamburgs wurde die Straße Braamkamp als weitere Pilotstrecken ausgewählt.

Der Straßenabschnitt ist ca. 700 m lang und nachts mit einer stündlichen Verkehrsmenge von 310 Kfz, davon 3,7 % LKW-Anteil, belastet. Er dient dem Verkehr als eine der Hauptein- bzw. ausfallstraßen in und aus dem Innenstadtbereich.

Der Straßenabschnitt verfügt über zwei Fahrstreifen je Richtung, die an den Knotenpunkten für den abbiegenden Verkehr aufgeweitet sind. Auf beiden Seiten befinden sich baulich angelegte, benutzungspflichtige Radwege.

Gehwege sind vorhanden.

Auf beiden Seiten befindet sich 3-6-geschossige, geschlossene Bebauung mit Wohnnutzung und Gewerbe, vereinzelt mit halboffener Bebauung. Für den genannten Bereich sind 329 Personen erfasst, die von einem Belastungspegel LNight >60 dB(A) betroffen sind.

Im Straßenabschnitt gilt bisher die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Eine von der ehemaligen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg auf der Basis der „Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen RLS-90“ durchgeführte Berechnung führte zum Ergebnis, dass mit einer Reduzierung der nächtlichen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h eine Pegelreduzierung von 3 dB (A) erzielt werden kann. Die Begutachtung ist in dem Steckbrief „Lärmbrennpunkt 08“ des Ingenieur-Büros LK Argus im Auftrag der heutigen BVM vom August 2015 dargestellt.

Die Verlängerung des Pilotversuchs bis zum 31.12.2022 ist erforderlich, da die Ergebnisse der begleitenden Untersuchung noch nicht abschließend beurteilt wurden.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta
Braamkamp Alsterdorfer Straße Jahnring

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Themen Beta

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