Straßenverkehrsbehördliche Anordnung für den Regionalbereich Eppendorf- Winterhude
Wiesendamm 133
Aufbringen einer Markierung
Durchzuführende Maßnahmen
Markieren eines Gehwegparkstandes
Begründung
Im Rahmen des Umbaus des PK 33 wurde die Parkordnung vor dem Gebäude neugestaltet. Vor dem Gebäude befindet sich ein Gehwegparkstand, der nur für Dienstkraftfahrzeuge vorgesehen ist. Dieser Stellplatz ist mit dem Zeichen 314-20 StVO mit der Zusatztafel „nur für Einsatzfahrzeuge der Polizei“ beschildert. Diese Beschilderung benötigt für die rechtliche Entfaltung eine Markierung. Dies wurde seinerzeit versäumt und wird jetzt hiermit angeordnet. Die beigefügte Erledigungsmeldung ist der anordnenden Dienststelle nach Ausführung zu übersenden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Foto