21-3097

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung: Bevorrechtigung der Veloroute gegenüber dem Dakarweg durch Auf- und Abbau von diversen VZ und Anbringen von Markierungen

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 07.02.2022 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.4.3

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Bevorrechtigung der Veloroute gegenüber dem Dakarweg durch Auf- und Abbau von diversen VZ und Anbringen von Markierungen an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

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