Straßenverkehrsbehördliche Anordnung Aufstellen eines Verkehrszeichens in der Husumer Straße 44 -Haynstraße
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Anbringen von Zusatzbeschilderungen an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Luftbild
Polizeiliche Anordnung