Straßenverkehrsbehördliche Anordnung Aufstellen eines Verkehrszeichens in der Husumer Straße 44 -Haynstraße
Letzte Beratung: 04.04.2022 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.4.1
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Anbringen von Zusatzbeschilderungen an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Luftbild
Polizeiliche Anordnung
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