"Standortentwicklung Fuhlsbüttel" - Sachstand nach dem Baustart im Areal "Santa Fu" zur Modernisierung des Justizvollzugs und zum perspektivischen Zeitplan und zum Planungsstand einer Nachnutzung freigezogener Flächen auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt unter angemessener Beachtung der örtlichen Erinnerungskultur Stellungnahme der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Letzte Beratung: 15.01.2026 Bezirksversammlung Ö 5.1
Der Stadtentwicklungsausschuss (StekA) hat sich in seiner Sitzung am 06.11.2025 aufgrund des Antrages der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. 22-1535 mit dem o.g. Thema befasst undeinstimmigfolgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Aus diesem Grund möge der Stadtentwicklungsausschuss beschließen:
Hintergrund:
Im Mai dieses Jahres startete das Projekt „Standortentwicklung Fuhlsbüttel“ mit der Einrichtung der ersten Baustellen auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt (JVA) Fuhlsbüttel. Das Ziel ist eine umfassende Neustrukturierung innerhalb der JVA und eine zukünftige Nutzung von freigezogenen Flächen.
Auf der Homepage der Freien und Hansestadt Hamburg beschreibt die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz das geplante Vorgehen wie folgt:
„Über die baulichen Maßnahmen hinaus eröffnet das Projekt neue Möglichkeiten für die Nutzung der zukünftig freigezogenen Flächen und ungenutzter Gebäude. Die Arealentwicklung soll parallel zu der baulichen Umstrukturierung der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel vorangetrieben werden, um nach Abschluss dieser Baumaßnahmen dann mit der nächsten Umsetzung beginnen zu können. Eine konkrete Nachnutzung steht allerdings noch nicht fest. Derzeit untersucht die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz zusammen mit anderen städtischen Stakeholdern verschiedene Nachnutzungsmöglichkeiten, die von Wohnraum, Hotelnutzung, Coworking-Spaces, Gastronomiebetrieb bis hin zu studentischem Wohnen reichen. Angesichts der großen historischen wie auch erinnerungspolitischen Bedeutung der Gebäude und des Areals soll eine entsprechende Nachnutzung hierzu im Einklang stehen. Die zeitliche Umsetzung der Nachnutzung hängt eng mit der vollständigen Verlagerung der Justizvollzugsnutzung zusammen. Erst nach Abschluss der Umbauten können die Flächen für eine neue Nutzung freigegeben werden.“
Zentral für die Planungen und deren finanzielle Umsetzung ist die BÜ-Drs. 22/10994. In dieser Drucksache sind die Kosten für die Realisierung der haftbezogenen Gebäude auf dem Gelände der JVA-Fuhlsbüttel und deren Überführung in das Mieter-Vermieter-Modell festgelegt.
Hinsichtlich der Flächen, die auf dem Gelände für die allgemeine städtebauliche Verwendung zur Verfügung gestellt werden sollen, heißt es in dieser Drucksache:
„Die SpriG hat unter Einbeziehung der SK, derBKM, der BSW, der BWI, des Bezirksamts Hamburg-Nord sowie der „Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte zur Erinnerung an dieOpfer der NS-Verbrechen“ (SHGL) eine qualifizierte Machbarkeitsstudie über Nachnutzungsmöglichkeiten erstellt. Die Ergebnisse ersetzen weder ein noch final zu entwickelndes städtebauliches Konzept noch zeichnen sie die von den verantwortlichen Fachlichkeiten auszuübenden Entscheidungen abschließend vor. Es handelt sich lediglich um eine grobe Idee, wie das Areal künftig genutzt werden könnte.“
Im Anschluss werden einige Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie zitiert, die insbesondere auch den Wohnungsbau betreffen. Weiter wird das Folgende zusammengefasst:
„Angesichts der großen historischen wie auch erinnerungspolitischen Bedeutung der Gebäude des ehemaligen Konzentrationslagers Fuhlsbüttel ist anzustreben, dass die Entwicklung des Hauses III zu einer Gedenkstätte so früh wie aus justizvollzuglicher Sicht vertretbar erfolgt. Im nächsten Schritt ist dazu nach dem Letter of Intent ein Einvernehmen mit der SK, der Finanzbehörde (FB), dem LIG, der BKM, der SHGL, der BSW und dem Bezirksamt Hamburg-Nord über das weitere Vorgehen und die zu erreichenden Meilensteine sowie eine klare Zuordnung von kompetenz- und zuständigkeitsgerechten Verantwortlichkeiten herzustellen.“
Die aktuelle Darstellung auf der Homepage der Freien und Hansestadt Hamburg zur „Standortentwicklung Fuhlsbüttel“ enthalten keine weiteren Auskünfte, ob die Planungen zu diesem Projektteil zwischenzeitlich vorangeschritten sind.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Die im Beschluss angesprochenen Baumaßnahmen sind Bestandteil des Projektes Justizvollzug Hamburg 2020. Die Umsetzung der haftbezogenen Neubau- und Umstrukturierungsmaßnahmen auf dem Gelände der JVA Fuhlsbüttel erfolgt auf Grundlage der hierfür gefassten Beschlüsse.
Die Maßnahmen befinden sich nach derzeitigem Stand sowohl im genehmigten Kostenrahmen als auch im vorgesehenen Terminplan. Im Rahmen einer Referentenentsendung kann eine Übersicht über die bislang umgesetzten Maßnahmen sowie eine zusammenfassende Darstellung des aktuellen Terminplans gegeben werden.
Die städtebauliche Nachnutzung der perspektivisch freizuziehenden Flächen ist nach derzeitigem Stand nicht Gegenstand der operativen Projektverantwortung der BJV. Mit Abschluss der haftbezogenen Maßnahmen ist vorgesehen, entsprechende Flächen in die Zuständigkeit der hierfür verantwortlichen Stellen (u. a. Bezirksamt Hamburg-Nord und Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen – LIG) zu überführen, die das weitere Verfahren,einschließlich Zuständigkeitszuordnung, Zeitschiene und ggf. Finanzierung, darstellen würden.
Die angesprochenen Belange der Erinnerungskultur sowie die Einbindung der hierfür zuständigen Akteure liegen federführend im Zuständigkeitsbereich der Behörde für Kultur und Medien (BKM) unter Einbindung der Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte zur Erinnerung an die Opfer der NS-Verbrechen (SHGL). Die BJV steht hierzu im fachlichen Austausch mit den beteiligten Stellen.
Soweit für erforderlich befunden, kann zu Punkt 1 im Ausschuss vorgetragen werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.