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Städtebauliche Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB - Eppendorf/ Hoheluft-Ost Hier: Auswertung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Zustimmungsempfehlung an die Bezirksversammlung

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 29.04.2021 Stadtentwicklungsausschuss Ö 6.2

Sachverhalt

 

Der Bezirk Hamburg-Nord plant die Aufstellung von Städtebaulichen Erhaltungsverordnungen für orts- und stadtbildprägende Ensembles und Quartiere, die aufgrund anstehender Modernisierungs- und Sanierungsbedarfe sowie sich nicht einfügender Neubauvorhaben in ihrer Gesamtheit gefährdet sind.

 

Historie

11.06.2020   StekA Aufstellungsinformation

24.06.2020  Aufstellungsbeschluss

14.07.2020  Amtlicher Anzeiger Einleitung des Verfahrens

17.08.-18.09.2020  Grobabstimmung (digital)

11.02.-15.03.2021 B-Beteiligung

 

Zum Entwurf der städtebaulichen Erhaltungsverordnung Eppendorf/ Hoheluft-Ost sind im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange drei Stellungnahmen fristgerecht eingegangen.

 

Nr.

Dienststelle/ TÖB

Anmerkung

Abwägungsvorschlag

1

BUKEA, N3

Berücksichtigung von gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit wildlebenden Tieren bei der Sanierung von Gebäuden

Teilweise berücksichtigt die gesetzlichen Regelungen sind von der städtebaulichen Erhaltungsverordnung unberührt.

2

BVM, VE 3

Es werden keine negativen Auswirkungen auf Verkehrsplanungen und Straßenverkehrsflächen erwartet.

-

3

BSW, LP

Grafische Anpassung bei Verordnungskarte; Anpassung der Zitate zu den Bebauungsplänen in Begründung

Wurden übernommen.

4

N/MR2

Straßen sind ausgenommen/ keine baulichen Anlagen

Teilweise berücksichtigt Straßen und Wegeflächen können grundsätzlich angepasst werden. Das historische Groß- bzw. Kleinpflaster ist jedoch schutzwürdig. Bei notwendigen Maßnahmen sind die Belange einzelfallbezogen abzuwägen. Die Begründung wurde bereits nach der Grobabstimmung angepasst.

 

Abwägung und weiteres Verfahren:

Aus der TÖB-Beteiligung haben sich keine inhaltlichen Änderungen ergeben, den redaktionellen bzw. grafischen Änderungen wurde gefolgt. Sämtliche Träger öffentlicher Belange und betroffenen Dienststellen wurden mit Schreiben vom 07.04.2021 informiert, dass auf die Durchführung eines Arbeitskreises I verzichtet werden soll.

 

Damit ist die behördeninterne Abstimmung / Abwägung des Entwurfs der städtebaulichen Erhaltungsverordnung abgeschlossen. Eine öffentliche Auslegung soll nicht durchgeführt werden, da diese für eigenständige Erhaltungsverordnungen nicht erforderlich ist.

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, die Ergebnisse der Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange zu dem Entwurf der Erhaltungsverordnung zur Kenntnis zu nehmen und der Bezirksversammlung die Zustimmung zur Feststellung der städtebaulichen Erhaltungsverordnung nach § 172 (1) Satz 1 Nummer 1 BauBG Eppendorf/Hoheluft-Ost zu empfehlen.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

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Entwurf der sdtebaul. ErhVO mit Karte

Begründungen   

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