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Sicher am Weg beim Jäger: Tempo 30 vor KiTa und Seniorenwohnanlage! Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Letzte Beratung: 08.05.2023 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 7.1

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 24.10.2022 mit der o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen

Antrages von GRÜNE- und SPD-Fraktion befasst und mehrheitlich mit Gegenstimmen der CDU Fraktion folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Behörde für Inneres und Sport dafür einzusetzen, dass diese vor der KiTa im Weg beim Jäger 95 sowie vor der Senioren-Wohnanlage im Weg beim Jäger 78 eine laut Straßenverkehrsordnung zeitlich begrenzte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h anordnet.

Begründung:

Der Weg beim Jäger ist besonders im Berufsverkehr eine beliebte Strecke von Norden kommend zur Papenreye und weiter Richtung Westen.

In der Höhe Weg beim Jäger 95 befindet sich die Kita Kinderpropeller für bis zu 100 Kinder. Schräg gegenüber, im Weg beim Jäger 78, liegt die Freimaurerische Senioren-Wohnanlage ROSENSTIFT e.V. mit insgesamt 74 Wohnungen.

Beide Einrichtungen haben ihren Zugang zum Weg beim Jäger. In der Straßenverkehrsordnung ist seit Dezember 2016 geregelt, dass im unmittelbaren Umkreis von besonders schützenswerten Einrichtungen wie Kindertagesstätten und Senioren-Wohnheimen eine streckenbezogene Temporeduzierung ohne notwendigen Nachweis einer besonderen Gefährdungs-Situation oder erhöhten Gefahrenlage angeordnet werden kann.

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

Die Polizei Hamburg nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

In der o.g. Beschlussvorlage werden zwei soziale Einrichtungen in der Straße „Weg beim Jäger“ genannt, an denen die Einrichtung einer Tempo 30-Strecke gefordert wird.

 

Die Anordnung vom Tempo 30-Strecken gemäß § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten-und Pflegeheimen oder Krankenhäusern ist in den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) geregelt.

 

Die Kita „Kinderpropeller“ in der Straße Weg beim Jäger 95 wurde bereits in der Vergangenheit hinsichtlich der Einrichtung einer Tempo 30-Strecke geprüft. Hierbei wurde festgestellt, dass der in den HRVV geforderte direkte Zugang bei diesem Objekt nicht vorliegt. Daher war und ist für die besagte Kita nach den geltenden rechtlichen Voraussetzungen die Einrichtung einer Tempo 30-Strecke nicht möglich.

 

Bei der Seniorenanlage Haus Rosenstift“ in der Straße Weg beim Jäger 78, handelt es sich um eine sog. Service-Wohnanlage. Eine Service-Wohnanlage wird jedoch nicht vom Geltungsbereich der HRVV erfasst. In den HRVV werden Alten- und Pflegeheime umfasst, bei denen es sich um eine stationäre Einrichtung handeln muss. Also eine Einrichtung, in der Menschen wohnen, betreut und versorgt werden, die aufgrund vorwiegend altersbedingter Beeinträchtigungen nicht in einer eigenen Wohnung leben können oder wollen, bzw. in dem pflegebedürftigen Menschen ganztägig (vollstationär) oder nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und unter der Verantwortung professioneller Pflegekräfte gepflegt und versorgt werden. Alten- und Pflegeheime im Sinne des § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 StVO stellen alle Einrichtungen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen sowie Tagespflegeeinrichtungen nach § 72 SGB XI dar. Aus diesen Gründen ist auch bei dieser Einrichtung nach den geltenden Vorschriften der HRVV die Einrichtung einer Tempo 30-Strecke nicht möglich.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Isabel Permien

 

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