21-4301

Sengelmannstraße Höhe Kurt-Juster-Schule hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 02.03.2023 Aufbringung eines VZ 295

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
03.04.2023
Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

Aufbringung eines VZ an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Michael Werner-Boelz

 

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