Sengelmannstraße Höhe Kurt-Juster-Schule hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 02.03.2023 Aufbringung eines VZ 295
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die
Aufbringung eines VZ an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz